BVG-Vorsorge
Versicherte Personen
Obligatorisch zu versichern sind alle AHV-beitragspflichtigen Arbeitnehmer, welche einen Jahreslohn beziehen, der höher ist als CHF 22'050.--. Dabei sind zu versichern:
- ab 01. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres das Invaliditäts- und Todesfallrisiko
- ab 01. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres zusätzlich die Altersleistungen
Selbständigerwerbende können sich freiwillig zu den gleichen Bedingungen versichern lassen.
Lohnbasis
- Bei einem AHV-Lohn von CHF 88'200.-- und mehr
beträgt der versicherte Jahreslohn konstant CHF 62'475.-- - Bei einem AHV-Lohn zwischen CHF 29'401.-- und CHF 88'200.--
entspricht der versicherte Jahreslohn dem AHV-Lohn abzüglich CHF 25'725.-- - Bei einem AHV-Lohn zwischen CHF 22'051.-- und CHF 29'400.--
beträgt der versicherte Jahreslohn konstant CHF 3'675.-- - Bei den Vorsorgeplänen "Flexible BVG-Vorsorge" wird bei der Berechnung des versicherten Lohnes der Beschäftigungsgrad berücksichtigt. Dies führt zu höheren versicherten Leistungen.
Beiträge
Die jährlichen Beiträge bemessen sich in Prozenten des versicherten Jahreslohnes und sind mindestens zur Hälfte durch den Arbeitgeber aufzubringen. Die jährlichen Beiträge sind in Raten vierteljährlich bzw. monatlich nachschüssig (Zinseinsparung) zahlbar.