BVG-Vorsorge
Versicherte Personen
Obligatorisch zu versichern sind alle AHV-beitragspflichtigen Arbeitnehmer, welche einen Jahreslohn beziehen, der höher ist als CHF 21'510.--. Dabei sind zu versichern:
- ab 01. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres das Invaliditäts- und Todesfallrisiko
- ab 01. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres zusätzlich die Altersleistungen
Selbständigerwerbende können sich freiwillig zu den gleichen Bedingungen versichern lassen.
Lohnbasis
- Bei einem AHV-Lohn von CHF 86'040.-- und mehr
beträgt der versicherte Jahreslohn konstant CHF 60'945.-- - Bei einem AHV-Lohn zwischen CHF 28'681.-- und CHF 86'040.--
entspricht der versicherte Jahreslohn dem AHV-Lohn abzüglich CHF 25'095.-- - Bei einem AHV-Lohn zwischen CHF 21'511.-- und CHF 28'680.--
beträgt der versicherte Jahreslohn konstant CHF 3'585.-- - Bei den Vorsorgeplänen "Flexible BVG-Vorsorge" wird bei der Berechnung des versicherten Lohnes der Beschäftigungsgrad berücksichtigt. Dies führt zu höheren versicherten Leistungen.
Beiträge
Die jährlichen Beiträge bemessen sich in Prozenten des versicherten Jahreslohnes und sind mindestens zur Hälfte durch den Arbeitgeber aufzubringen. Die jährlichen Beiträge sind in Raten vierteljährlich bzw. monatlich nachschüssig (Zinseinsparung) zahlbar.