Der Abschied von einem geliebten Menschen ist seelisch schwer zu bewältigen. Grosse finanzielle Nöte können die Angehörigen zusätzlich belasten. Besonders wenn Kinder vorhanden sind, ist es daher wichtig, rechtzeitig vorzusorgen.

Die staatliche und die berufliche Vorsorge ergänzen sich in der Deckung des Risikos «Tod». Die Pensionskasse richtet verschiedene Renten sowie allenfalls ein Todesfallkapital aus.

Ein Todesfallkapital wird fällig, wenn die versicherte Person vor Erreichen des Pensionsalters stirbt. Die Höhe entspricht dem Altersguthaben, wie es am Ende des Todesjahrs vorhanden gewesen wäre. Wird eine Ehegattenrente fällig, so dient das vorhandene Altersguthaben für dessen Finanzierung. Ist jedoch über den «normalen» Versicherungsplan hinaus ein zusätzliches Todesfallkapital versichert, wird dieses nicht zur Finanzierung der Ehegattenrente eingesetzt.

Auf das Kapital Anspruch haben die Hinterlassenen im vollen Masse nach folgender Rangordnung:

1. der überlebende Ehegatte.

2. die rentenberechtigten Kinder (leibliche, adoptierte, Pflegekinder, ganz oder überwiegend unterhaltene Stiefkinder).

3. Personen, die von der versicherten Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind oder diejenige Person, die mit dem Verstorbenen in den letzten 5 Jahren bis zum Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat. (Keinen Anspruch haben Personen, die eine Ehegattenrente aus einer in- oder ausländischen Vorsorgeeinrichtung beziehen.)

4. die Kinder der versicherten Person, welche nicht unter Punkt 2 fallen.

5. die Eltern der versicherten Person.

6. die Geschwister der versicherten Person beziehungsweise deren hinterbliebene Kinder.

Fehlen alle oben aufgeführten Hinterlassenen, haben die übrigen gesetzlichen Erben unter Ausschluss des Gemeinwesens Anspruch auf das halbe Todesfallkapital.


Synonyme

Todesfallkapital
Kapital im Todesfall

zurück zur Übersicht

Unser Glossar

Stichwortverzeichnis zum Leitfaden
«Berufliche Vorsorge».

PDF Icon Orientierungshilfe

Pensionskasse MOBIL
Monbijoustrasse 68
3000 Bern 23
Tel +41 (0)31 326 20 19
Fax +41 (0)31 326 20 39
info@pkmobil.ch
www.pkmobil.ch
webcontact-pkmobil@itds.ch