Nehmen Sie hauptberuflich eine selbstständige Erwerbstätigkeit auf, sind Sie auch für Ihre Vorsorge weitgehend selbst verantwortlich. Das heisst, Sie sind nicht mehr obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert. Sie können Ihre Freizügigkeitsleistung als Basis für eine freiwillige Vorsorge verwenden. Dabei haben Sie drei Alternativen:

  • Sie versichern sich freiwillig bei der Pensionskasse Ihrer Arbeitnehmer, des Berufsverbandes (wie die PK MOBIL) oder bei der Auffangeinrichtung. Ihre Freizügigkeitsleistung bringen Sie in Ihre neue Pensionskasse ein.
  • Sie deponieren Ihre Freizügigkeitsleistung auf einem Freizügigkeitskonto bzw. einer -police.
  • Sie lassen sich das Guthaben innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme der Selbstständigkeit in bar auszahlen.

Um die selbstständige Erwerbstätigkeit im Hauptberuf zu beweisen, ist eine entsprechende Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse beizulegen.


Synonyme

Freiwillige Versicherung
selbständige Erwerbstätigkeit

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Stichwortverzeichnis zum Leitfaden
«Berufliche Vorsorge».

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