Möglicherweise gehören Sie aber auch zu denjenigen, die weiterarbeiten möchten, wenn sie das Pensionsalter erreicht haben. Dann haben Sie – im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber – die Möglichkeit, den Bezug der Altersleistung um maximal 5 Jahre aufzuschieben.

Es gelten gewisse Rahmenbedingungen:

  • Ununterbrochene Erwerbstätigkeit in der Zeit des Aufschubs.
  • Kein Bezug von Invaliditätsleistungen. Wird die versicherte Person neu invalid, entfällt der Aufschub, und sie hat sofort eine Rente oder das Alterskapital zu beziehen.
  • Während der Aufschubzeit kann der Versicherte sein Vorsorgeverhältnis mit oder ohne Beitragszahlungen weiterführen.
  • Wenn jemand eine Pensionierung aufschieben möchte, so muss er der Pensionskasse das entsprechende Begehren spätestens 6 Monate vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters einreichen.

Synonyme

Altersleistung
Pension/Rente
Ruhestandsrente
Altersrente
Pensionierung

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«Berufliche Vorsorge».

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