Pensionierte mit Kindern bis zum 18. Altersjahr beziehen Pensionierten-Kinderrenten. Diese betragen 20 Prozent der Altersrente und werden bis zum 25. Altersjahr weiterbezahlt, sofern das Kind in Ausbildung oder zu mindestens 70 Prozent invalid ist. Anspruch auf diese Form der Rente haben auch Personen, die von der gestaffelten Pensionierung Gebrauch machen.


Synonyme

Kinderrente nach Pensionierung
Kinderrente

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