Kurz vor der Pensionierung fragen sich viele, ob sie sich in die Pensionskasse einkaufen sollen. Damit können sie in erster Linie das Altersguthaben erhöhen und damit ihre Rente verbessern. Zudem bietet der Einkauf einen weiteren Vorteil: Nachzahlungen in die Pensionskasse können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Die versicherte Person kann jederzeit bei der PK MOBIL eine Berechnung zu einem möglichen Einkauf in die PK MOBIL anfordern. Für die Berechnung gelten folgende Werte:

  • Maximales reglementarisches Guthaben: Entspricht der Summe sämtlicher verzinster Altersgutschriften.
  • Maximal möglicher Einkauf (reglementarischer Einkaufsbetrag): Entspricht der Differenz zwischen dem reglementarischen Guthaben, das maximal möglich ist (Altersguthaben) und dem zum Berechnungszeitpunkt effektiv vorhandenen Altersguthaben.
  • Effektiv möglicher Einkauf (effektiver Einkaufsbetrag): Entspricht dem maximal möglichen Einkauf unter Berücksichtigung der Angaben auf dem Antragsformular.

Ein Einkauf von Beitragsjahren erfolgt in den überobligatorischen Teil des Altersguthabens und ist nur auf dem aktiven (erwerbsfähigen) Teil möglich.

Mit der Einzahlung stellt die PK MOBIL der versicherten Person zusätzlich zum neuen Vorsorgeausweis eine «Bescheinigung über Vorsorgebeiträge» aus. Diese ist zusammen mit der Einkaufsberechnung (Beleg für die Angemessenheit) der Steuererklärung beizulegen. Hat die Firma den Einkauf bezahlt, ist dieser im Lohnausweis aufzuführen («Berufliche Vorsorge: Einkauf»). Die Verantwortung für die steuerliche Abzugsfähigkeit liegt jeweils bei der versicherten Person.

Um bei einem vorzeitigen Bezug die Kürzungen der Altersleistungen ganz oder teilweise auszugleichen, besteht nach einem vollständigen Einkauf in die reglementarischen Leistungen die Möglichkeit, zusätzliche Einkäufe zu tätigen. Die PK MOBIL berechnet auf Anfrage den möglichen Einkaufsbetrag

 


Synonyme

Einkaufsbetrag
Einzahlung
Beitragsjahre
Erhöhung Altersguthaben

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«Berufliche Vorsorge».

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