Archiv

27.03.2020
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Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus
  • Die PK MOBIL verzichtet für die kommenden 6 Monate auf die Belastung von Verzugszinsen auf Beitragsforderungen
  • Bis Ende Juni 2020 werden keine Mahnungen für nicht bezahlte Beiträge ausgelöst
  • Betreibungsverfahren sind vom 19. März 2020 bis 19. April 2020 ausgesetzt. In dieser Zeit sind keine neuen Betreibungen möglich und laufende werden sistiert.
  • Lohnkorrekturen sind erst zu melden, sobald alle Abklärungen bezüglich allfälliger Zuschüsse (Kurzarbeit, Lohnfortzahlungen etc.) geregelt sind und die Lohnangaben für das Jahr 2020 somit definitiv gelten. Eine nachträgliche Korrektur ist bis zur Meldung der voraussichtlichen Löhne 2021 möglich (bisherige Lohnangabe 2020 auf Lohnmeldeliste 2021 überschreiben).

Für eine Erwerbsausfallentschädigung sind die entsprechenden AHV-Ausgleichskassen zuständig. Wichtige Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der AK MOBIL unter „Aktuelles“. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Rückfragen die für Sie zuständige Ausgleichskasse kontaktieren.

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