BVG-Vorsorge

Versicherte Personen

Obligatorisch zu versichern sind alle AHV-beitragspflichtigen Arbeitnehmer, welche einen Jahreslohn beziehen, der höher ist als CHF 22'050.--. Dabei sind zu versichern:

Selbständigerwerbende können sich freiwillig zu den gleichen Bedingungen versichern lassen. 

Lohnbasis

Beiträge

Die jährlichen Beiträge bemessen sich in Prozenten des versicherten Jahreslohnes und sind mindestens zur Hälfte durch den Arbeitgeber aufzubringen. Die jährlichen Beiträge sind in Raten vierteljährlich bzw. monatlich nachschüssig (Zinseinsparung) zahlbar. 

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