Freiwilliger Zusatz

Es ist möglich, nur bestimmte Lohn- bzw. Einkommensteile zu versichern, beispielsweise die Differenz zwischen dem effektiven Verdienst und dem in der BVG-Vorsorge bereits versicherten Lohn.

Lohnbasis

Grundlage zur Bestimmung von Vorsorgeleistungen und Beiträgen ist der versicherte Jahreslohn

Beiträge

Die jährlichen Beiträge bemessen sich in Prozenten des versicherten Jahreslohnes und sind mindestens zur Hälfte durch den Arbeitgeber aufzubringen. Die jährlichen Beiträge sind in Raten vierteljährlich bzw. monatlich nachschüssig (Zinseinsparung) zahlbar.

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